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Seite wurde erstellt am 23.04.2010
Stiftung & Spenden

 

Was ist eine Stiftung? (Auszug aus dem Bundesverband Deutscher Stiftungen)

Stifterin oder Stifter kann jede natürliche Person werden, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch jede juristische Person, wie beispielsweise ein rechtsfähiger Verein, kann sich als Stifter betätigen. 

Die wichtigsten Voraussetzungen

 
 
Entscheidende Voraussetzung für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist, dass der Stifter seinen Willen, eine Stiftung zu gründen, zum Ausdruck bringt. Dies erfolgt im Rahmen des Stiftungsgeschäfts. In diesem erklärt der Stifter seine Absicht, eine Stiftung zu errichten. Gleichzeitig verpflichtet er sich, ein im Stiftungsgeschäft genau bestimmtes Vermögen auf die noch zu entstehende Stiftung zu übertragen.

 

In einer das Stiftungsgeschäft ausfüllenden Satzung entwirft der Stifter dann das rechtliche Gerüst für seine Stiftung. Hier legt er insbesondere fest, welchen Zweck die Stiftung verfolgen soll und welche Organe für die Stiftung handeln sollen.


Erst mit der staatlichen Anerkennung des Stiftungsgeschäfts durch die Stiftungsbehörde erlangt die Stiftung den Status einer juristischen Person und damit Rechtsfähigkeit. Welche Aufsichtsbehörde für die Anerkennung zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der Stiftung.

Mit ihrer Entstehung erwirbt die Stiftung einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Stifter auf Übertragung des im Stiftungsgeschäft näher bezeichneten Vermögens. Nachdem der Stifter diesen Anspruch erfüllt hat, kann er nicht mehr auf das Vermögen zugreifen.

Stiften heißt für den Stifter, sich endgültig von einem Teil seines Vermögen zu trennen.

Die Finanzierung und der Unterhalt des Projekts werden durch Spenden und wenn möglich durch öffentliche Mittel getragen. Ansprechpartner für Öffentliche Mittel wäre primär der ESF (Europäischer Sozialfonds für Deutschland). Inwie weit und unter welchen Voraussetzungen dieses Institut die Stiftung unterstützen kann gilt es noch zu klären.

Zum Thema Spenden werden folgende Möglichkeiten abgeboten.

1. Allgemeine Spenden.

Der Spendergibt keinen Verwendungszweck für seine Spende an. Die Spende kann von der Stiftung nach eigenem Ermessen verwendet werden.

2. Projektbezogene Spenden.

Der Spender gibt als Verwendungszweck ein bestimmtes Projekt an z.B. für den Bau des Schwimmteichs oder den Umbau der Nebengebäude. Die Stiftung darf diese Spende nur für dieses Projekt verwenden.

3. Gruppenbezogene Spenden.

Der Spender gibt als Verwendungszweck eine bestimmte Gruppe an. Die Spende darf nur zur Finanzierung dieser Gruppenfahrt verwendet werden
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